Landgericht Halle bestätigt Haft für Rechtsextremist Liebich

Im Berufungsverfahren gegen Sven Liebich hat das Landgericht Halle das Urteil des Amtsgerichts bestätigt: Wegen Volksverhetzung und übler Nachrede muss der Rechtsextremist in Haft bleiben.[mehr]

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13