Im Berufungsverfahren gegen Sven Liebich hat das Landgericht Halle das Urteil des Amtsgerichts bestätigt: Wegen Volksverhetzung und übler Nachrede muss der Rechtsextremist in Haft bleiben.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13