Nach dem Gefangenenaustausch mit Russland und Belarus hat Kanzler Scholz die Freilassung des “Tiergarten-Mörders” gerechtfertigt: Man habe im Sinne der Freiheit und der Unversehrtheit unschuldig inhaftierter Personen entschieden.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13