Am Vormittag verkündet Karlsruhe sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampel. Etwa 12 Stunden vorher kursierte die komplette Entscheidung kurzzeitig im Internet: Die Fünf-Prozent-Klausel ohne Ausnahmen ist verfassungswidrig. Von K. Schwartz und F. Bräutigam.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13