Der ehemalige US-Präsident Trump will auch nach dem Attentat auf ihn weiterhin Wahlkampfkundgebungen im Freien abhalten. Er ignoriert damit die Empfehlung des Secret Service, auf solche Auftritte zu verzichten.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13