Wer Frankreich repräsentiert, darf in dieser Rolle keine religiösen Bekenntnisse äußern. Das gilt auch im Spitzensport – jedenfalls für muslimische Athletinnen. Kritiker sagen: Hier gelte zweierlei Maß. Von Carolin Dylla.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13