Geleakte Dokumente des Robert Koch-Instituts sollen beweisen, dass der Virologe Drosten eigene Erkenntnisse bewusst zurückhielt, weil sie der Regierungslinie widersprachen. Dabei hat Drosten selbst seine Bedenken öffentlich gemacht. Von W. Rohwedder.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13