Flüchtlingsheime in Berlin – Kündigung wegen “gravierender Mängel”

Das Berliner Landesamt für Flüchtlinge hat einem bundesweit tätigen Betreiber von Flüchtlingsunterkünften außerordentlich gekündigt, wegen “gravierender Mängel”. Nach Monitor-Recherchen soll über Wochen ein verstorbener Bewohner abgerechnet worden sein.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13