Die rechtsextreme Partei “Die Rechte” muss das Verbot von Fackeln bei einer Mahnwache hinnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. 2017 war den Neonazis ein Fackel-Einsatz in Dortmund verboten worden. Von Max Bauer.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13