EU: Wettbewerbsfähigkeit hat Vorrang vor Klimaschutz

EU: Wettbewerbsfähigkeit hat Vorrang vor Klimaschutz
Neben den Personalfragen hat der EU-Gipfel ein Arbeitsprogramm für fünf Jahre gebilligt: Es geht vor allem um die Wirtschaft. Der Klimaschutz soll sich der Wettbewerbsfähigkeit unterordnen. Bernd Riegert aus Brüssel.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13