Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz sollen Einbürgerungen künftig schneller gehen. Doch schon jetzt sind viele Behörden überfordert. Das Kölner Ausländeramt etwa nimmt vorerst keine Anträge mehr an. Von C. Gill und O. Köhler.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13