Eines ist vom Treffen der Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzler Scholz schon durchgesickert: Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios hat sich die Runde nicht auf eine Versicherungspflicht für Elementarschäden geeinigt.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13