Mit einem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Betroffene können dann auch Akteneinsicht bei Jugendämtern beantragen. Das Kabinett hat dem Entwurf nun zugestimmt.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13