Wenn ein Migrant Flüchtlingsstatus in einem EU-Staat erhält, gilt dieser nicht automatisch in anderen EU-Ländern – so der Europäische Gerichtshof. Auch in einem anderen Flüchtlingsfall fällten die Richter ein Urteil. Von M. Nordhardt und C. Kehlbach.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13