Der iranische Wächterrat hat entschieden, wer für die Präsidentenwahl antreten darf. Nur sechs Kandidaten sind zugelassen – alles systemtreue Anwärter wie der frühere General der Revolutionsgarden. Regimegegner dürfen nicht antreten.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13