Eine endgültige Entspannung ist nach dem Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg noch nicht in Sicht. Die entstandenen Schäden belaufen sich nach einer ersten Schätzung der Versicherer auf etwa zwei Milliarden Euro.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13