Bundestag beschließt neue Regeln für Verbot von Kinderehen

Bundestag beschließt neue Regeln für Verbot von Kinderehen

Kinderehen sind in Deutschland verboten. Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen sind deshalb unwirksam. Damit die Betroffenen trotzdem abgesichert sind, hat der Bundestag Nachbesserungen beschlossen.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13