Bundestag beschließt neue Regeln für Verbot von Kinderehen

Eine Abstimmung im Plenum des Bundestages | dpa

Kinderehen sind in Deutschland verboten. Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen sind deshalb unwirksam. Damit die Betroffenen trotzdem abgesichert sind, hat der Bundestag Nachbesserungen beschlossen.[mehr]

Zur Quelle wechseln

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13