Kinderehen sind in Deutschland verboten. Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen sind deshalb unwirksam. Damit die Betroffenen trotzdem abgesichert sind, hat der Bundestag Nachbesserungen beschlossen.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13