Seit Freitag ist klar: Die Ukraine darf deutsche Waffen – begrenzt – auf russischem Gebiet einsetzen. Denkbar sei das etwa für das Patriot-Flugabwehrsystems, so General Freudig im Bericht aus Berlin. Unklar bleibt, ob das schon geschehen ist.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13