Das Abstammungsrecht lässt nicht zu, dass zwei Mütter ins Geburtenregister für ihr Kind eingetragen werden. Dabei geht es bei dem Gesetz gar nicht um die biologische Abstammung. Lesbische Paare fühlen sich diskriminiert. Von Mandy Sarti.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13