Der Bedarf an Soldaten in der ukrainischen Armee ist groß. Seit Anfang Mai können auch Häftlinge einen Antrag auf Mobilisierung stellen. Doch nicht alle haben die nötigen Voraussetzungen – oder den Willen. Von Andrea Beer.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13