Eine Theke, eine Wurst, eine Waage – und die Frage: Zählen zum Gesamtgewicht nur das Produkt selbst oder auch Hülle und Klammern? Das OVG Münster entschied anders als seine Vorinstanz. Doch der Streit könnte weitergehen.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13