Das russische Präsidialamt nennt eine Beschlagnahmen von Einnahmen aus eingefrorenen Vermögenswerten Diebstahl. Den USA gehen die Pläne, das Geld für die Ukraine zu nutzen, noch nicht weit genug. Die Entwicklungen im Liveblog.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13