Die Bundesregierung wird nicht dem Vorbild Norwegens, Spaniens und Irlands folgen. Man bleibe beim Ziel einer ausgehandelten Zweistaatenlösung, erklärte ein Sprecher. Abkürzung gebe es bei dem Prozess nicht.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13