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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach dem Mord an den beiden Ukrainern gilt ein Russe als Verdächtiger. Spielte der russische Angriffskrieg eine Rolle? Die Generalstaatsanwaltschaft München schließt einen politischen Hintergrund zumindest nicht aus.
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