Nach Vorwürfen im Zuge sogenannter Maskendeals gingen einige Bundestagsabgeordnete straffrei aus. Nun wurde das geltende Recht verschärft. Bei “unzulässiger Interessenwahrnehmung” drohen künftig bis zu drei Jahre Haft.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13