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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Bei einem Besuch in Berlin waren der britische Gast und der Gastgeber darum bemüht, keine Zweifel an den Hilfen für das von Russland attackierte Land aufkommen zu lassen. Mögliche Differenzen wurden vornehm umgangen.
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