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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die deutsche Bundesanwaltschaft wirft zwei Männern mit doppelter russischer und deutscher Staatsbürgerschaft vor, an der “Terrorvereinigung Volksrepublik Donezk” beteiligt zu sein. Was bedeutet das aus rechtlicher Sicht?
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