Neue Rechte für EU-Verbraucher: Reparieren statt wegwerfen

An einem Kaffee-Vollautomaten in einer Reparaturwerkstatt werden elektronische Messgrößen ermittelt (Archivbild).  | dpa

Ein Gerät geht nach genau zwei Jahren kaputt und es ist günstiger, ein neues zu kaufen, als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz künftig anders werden. Von Paul Vorreiter.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13