Die Bundesregierung plant, zu hohen Cannabiskonsum am Steuer mit einer Geldstrafe von bis zu 3.500 Euro zu belegen. Der Grenzwert soll in Hinsicht auf das Fahrrisiko etwa dem von 0,2 Promille Alkohol im Blut gleichen. [mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13