Abgeordnete des EU-Parlaments wollen das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Grundrechte-Charta verankern. Das würde alllerdings eine Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedsstaaten erfordern. Die Aussichten dafür sind gering.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13