Nach der Amoktat mit acht Toten bei den Zeugen Jehovas in Hamburg vor einem Jahr sind die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen. Das letzte Verfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Waffenbehörde wurde eingestellt.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13