Nach dem Busunglück mit vier Toten und mehr als 40 Verletzten auf der A9 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Busfahrer wegen fahrlässiger Tötung. Drei Opfer sind inzwischen identifiziert.[mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13