Kein Gefängnis mehr fürs Schwarzfahren

Reisende verlassen die U-Bahn der KVB am Kölner Hauptbahnhof. | dpa

Eine Gefängnisstrafe wegen wiederholten Schwarzfahrens gibt es in Köln nicht mehr. Auch der Bund plant Regelungen, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren. Gefängnisstrafen treffen derzeit vor allem Ärmere. Von Jens Eberl.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13