Nach dem Anschlag bei Moskau kursierten in den sozialen Netzwerken schnell Bilder von den vermeintlichen Tätern – und entpuppten sich als falsch. Auch für einige Schuldzuweisungen gibt es keine echten Belege. Von Pascal Siggelkow.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13