Bundesrat: Zustimmung für Light-Version des “Wachstumschancengesetzes”

Containerschiffe liegen am Tiefwasserhafen Jade-Weser-Port. | dpa

Es war ein harter Brocken, das “Wachstumschancengesetz” durchzusetzen. Am Ende klappte es mit der steuerlichen Entlastung für Unternehmen nur durch einen klassischen Deal. Was daraus wurde, ist nur noch eine “Light-Version”. Von Lothar Lenz.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13