BGH: Wohnungseigentümer dürfen Reparaturkosten Einzelnen auferlegen

Karlsruhe: Ein Hinweisschild mit Bundesadler und der Aufschrift Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) | dpa

Müssen Wohnungseigentümer etwa für eine Garagenreparatur zahlen, wenn sie gar keinen Stellplatz haben? Nein, sagt der BGH: Eigentümergemeinschaften dürfen die Kosten denjenigen auferlegen, die auch einen Nutzen davon haben. Von Gigi Deppe.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13