Seit 2021 werden Fingerabdrücke im Chip von Personalausweisen gespeichert. Daran gab es viel Kritik. Der EuGH hat nun geurteilt: Fingerabdrücke im Ausweis sind rechtmäßig. Ein Lichtbild sei weniger fälschungssicher. [mehr]
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13