Zum letzten Mal legt Ulrich Kelber als Bundesdatenschutzbeauftragter seinen Jahresbericht vor. Darin übt er erneut Kritik an der Digitalisierung der Patientenakte. Doch das ist nicht seine einzige Beanstandung. [mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13