Urteil: Internetauftritte als „Officer“ bleiben Polizisten verboten

Der Kommissar und sein Anwalt stehen am Montag vor Gericht in Berlin.

Ein Kommissar ist auf sozialen Medien als „Officer“ unterwegs. In einem Livestream duzt er sich mit einer Clan-Größe – die Polizeibehörde verbietet ihm daraufhin den Auftritt. Zu recht, hat nun das Verwaltungsgericht entschieden.

Quell: FAZ.NET

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