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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Partei klagt gegen den Verfassungsschutz, weil sie 2021 als Verdachtsfall eingestuft wurde. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wird in Kürze ein Urteil fällen.
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