Lieferkettengesetz findet unter EU-Staaten erneut keine Mehrheit

Nahaufnahme einer Näherin an einer Nähmaschine | dpa

Das Lieferkettengesetz soll verhindern, dass Unternehmen von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Doch im EU-Rat erhielt es erneut nicht die benötigten Stimmen – unter anderem weil Deutschland sich enthielt.[mehr]

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13