Ohne Zwischenfälle, mit hoher Wahlbeteiligung – so ist die Parlamentswahl in Belarus aus Sicht des Regimes gelaufen. Kritiker sprechen dagegen von Scheinwahlen. Opposition und unabhängige Beobachter waren nicht zugelassen.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13