Knapp zwei Wochen nach der Wahl in Pakistan steht das Land offenbar vor einer Regierungsbildung: Die Volkspartei hat einen Koalitionsvertrag mit der Muslimliga geschlossen – mit dem früheren Premier Sharif an der Spitze.[mehr]
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13