Bundesverfassungsgericht schränkt Trojaner-Einsatz bei Strafverfolgung ein

Bei der Verbrecherjagd dürfen Ermittler seit 2017 auch Handys und Computer von Verdächtigen mit Späh-Software infiltrieren und so Daten erheben. Das Bundesverfassungsgericht setzt dem nun Grenzen.

Quelle: DIE WELT

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