Russland und Belarus bei Weltkriegsgedenken unerwünscht

Zur zentralen Gedenkfeier zum Kriegsende im Bundestag sind die Botschafter von Russland und Belarus nicht eingeladen. Das Auswärtige Amt befürchtet eine Instrumentalisierung des Gedenkens.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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