BGH-Urteil: Vereine haften für ihre Fans

Wenn Fußballfans im Stadion Pyrotechnik abbrennen oder anderes Fehlverhalten zeigen, dürfen auch die Vereine mit Geldstrafen belegt werden. Der Bundesgerichtshof weist eine Klage des FC Carl Zeiss Jena ab.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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