Trump nach Schweigegeld-Affäre straffrei, aber schuldig

Trump nach Schweigegeld-Affäre straffrei, aber schuldig
Der Prozess in New York endet mit einer sogenannten “unconditional discharge”: Der Anklagte gilt als schuldig, doch auf eine Strafe wird verzichtet. Dem designierten US-Präsidenten haftet damit ein Makel an.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

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