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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
US-Präsident Joe Biden ist ein entschiedener Gegner der Todesstrafe. Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit wandelt er nun 37 dieser auf Bundesebene gefällten Urteile in lebenslange Gefängnisstrafen um.
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