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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Damit erhält erstmals ein französischer Ex-Präsident eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Und weil auch die Bürgerrechte von Nicolas Sarkozy ausgesetzt werden, ist ein politisches Comeback so gut wie ausgeschlossen.
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