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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Ein weiteres Mal haben russische Truppen die Ukraine massiv mit Raketen und Kampfdrohnen angegriffen. In der Donezk-Region im Osten des Landes geraten die Verteidiger immer stärker in Bedrängnis.
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